Johannes-Kepler-Gymnasium Weil der Stadt
Max-Caspar-Str. 47
71263 Weil der Stadt
Tel.: 07033/30927-0
Fax.: 07033/30927-50
E-Mail: sekretariat@jkgweil.de
www.jkgweil.de
Service / Formulare
Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Es ist möglich, dass Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Schulbesuch beantragen. Näheres regelt der §4 der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg. Zuständig für die Entscheidung über einen Antrag auf Beurlaubung ist bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die Klassenlehrkraft, in den übrigen Fällen der Schulleiter.
Bitte verwenden Sie unser Formular für Antrag auf Beurlaubung. Für die Beantragung von Auslandsschulbesuchen bitte dieses Merkblatt beachten und das Formular für Auslandsschulbesuche verwenden.
Entschuldigung für Fehlzeit
Stufen 5 bis 10: Liebe Eltern, bitte geben Sie spätestens am Tag nach dem ersten Fehlen Ihres Kindes die Abwesenheit in den Elternzugang von SUNRISE INES ein. Sollten Sie dies nicht so schnell erledigen können, reicht die Einträgung bis spätestens am zweiten Tag nach dem ersten Fehltag, siehe auch Schulbesuchsverordnung §2.
Stufen J1 und J2: Die Schülerinnen und Schüler tragen spätestens am Tag nach dem ersten Fehlen ihre Abwesenheit in den Schülerinnen- und Schülerzugang von SUNRISE JOIN ein. Eine schritliche Entschuldigung der Eltern muss dann bis spätestens am zweiten Tag nach dem ersten Fehltag im Sekretariat für den Tutor beziehungsweise die Tutorin abgegeben sein (es reicht eingescannt per E-Mail an sekretariat@jkgweil.de).
Unfallmeldung
Formular für die Unfallanzeige bei Schülerinnen und Schülern
Anmeldung im laufenden Schuljahr
Sie sind umgezogen oder wollen aus anderen Gründen Ihr Kind an unserer Schule anmelden? Hier können Sie das Anmeldeformular für das laufende Schuljahr herunterladen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Schulleiter auf, damit die Aufnahme Ihres Kindes besprochen werden kann.
Benutzerordnung Computer-Räume
Hier das Formular, dass von den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern unterschrieben sein muss, damit die Kinder und Jugendlichen den Schülermedienraum benutzen dürfen.